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Staatsanwaltschaftliche Verfahren

Gerichtsgebäude

Im Zuge der Insolvenz der CourtTech GmbH & Co. KG kam es zu mehreren strafrechtlichen Verfahren, die unterschiedliche Aspekte der Unternehmens- und Rechtsstreitigkeiten beleuchten.

 

Von der mutmaßlichen Weitergabe vertraulicher Informationen über angebliche Datenmanipulation und Betrugsvorwürfe bis hin zu Untreue- und Verleumdungsklagen reicht die Bandbreite der Anschuldigungen.

 

Trotz umfangreicher Beweisführungen und teils detaillierter Schilderungen der Sachverhalte wurden sämtliche dieser Verfahren schließlich eingestellt, oft unter Verweis auf fehlenden Anfangsverdacht oder angebliche Ermittlungshindernisse.

 

Der folgende Überblick verdeutlicht, mit welchen Problemen sich die Betroffenen konfrontiert sahen und in welcher Weise die bayerischen Strafverfolgungsbehörden auf die Vorwürfe reagierten.

Verfahrens (Az. 540 JS 27528/19) gegen Thomas G. wegen des Vorwurfs der Verwertung fremder Geheimnisse

 

Thomas G., Wirtschaftsprüfer und Geschäftsführer der AGP GmbH, war seit 2012 für die CourtTech GmbH & Co. KG tätig und beteiligte sich über die Tochterfirma AGP Consulting im Jahr 2016 mit 10 % am Unternehmen.

 

Im Zuge eines Gesellschafterstreits im Jahr 2019 nutzte er Unterlagen aus dieser Zeit als Beweismittel gegen den damaligen Geschäftsführer und 80 %-Gesellschafter. Das führte zu dem Vorwurf, Thomas G. habe entgegen seiner beruflichen Verschwiegenheitspflicht vertrauliche Informationen („fremde Geheimnisse“) offengelegt.

 

Daraufhin wurde im Juli 2019 Strafanzeige gestellt, begleitet von umfangreichen Dokumenten (572 Seiten) und einer detaillierten Übersicht.

Verlauf der Ermittlungen und Einstellung des Verfahrens

Die Ermittlungen verliefen aus Sicht des Anzeigenerstatters jedoch unbefriedigend. So erklärte die Staatsanwaltschaft das Verfahren aus Mangel an konkreten Beweisen für beendet und berief sich auf eine vermeintliche Nichterreichbarkeit des Anzeigenerstatters, obwohl dieser mehrfach seine italienische Anschrift mitgeteilt hatte.

 

Insgesamt entsteht für den Anzeigenerstatter der Eindruck, dass die Behörden die Sachlage nicht vollständig aufgeklärt haben, bevor das Verfahren eingestellt wurde.


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Verfahren bei der Staatsanwaltschaft (230 Js 42705/19) gegen Daniel D. wegen Datenveränderung

 

Das Verfahren gegen Daniel D. wegen Datenveränderung verdeutlicht, wie das unautorisierte Ändern von Passwörtern und der Verlust wichtiger Firmenunterlagen eine Person erheblich beeinträchtigen können.

 

Obwohl der Anzeigenerstatter Gaebel unverzüglich bei der Polizei Anzeige erstattete und umfangreiche Beweise vorlegte, wurde das Verfahren rasch eingestellt. Auffällig ist, dass Gaebel erst fast ein Jahr nach der Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 27. Dezember  2019 über die Einstellung informiert wurde.

 

Ablehnung der Beschwerde und mangelnder Schutz personenbezogener Daten

Die Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft München wurde abgewiesen.

 

In der Gesamtschau entsteht für den Anzeigenerstatter der Eindruck, dass wirtschaftlicher Schaden und Wettbewerbsnachteile nicht ausreichend gewürdigt wurden und der Schutz sensibler persönlicher Daten offenbar nur eine untergeordnete Rolle spielt.

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Verfahren bei der Staatsanwaltschaft (Az. 240 Js 1999/20) gegen Gaebel wegen Betrug

 

Das Verfahren gegen Gaebel wegen Betrugs verdeutlicht, wie schnell selbst geringe Streitwerte in umfangreiche Ermittlungen münden können.

 

Obwohl es sich im Kern um die Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags und eine unbezahlte medizinische Rechnung von unter 1.000 € handelte, leitete die Staatsanwaltschaft aufwendige Untersuchungen ein, unter anderem durch ein 50-seitiges Auskunftsersuchen an die BaFin.

 

Im Verlauf der Ermittlungen kam es zu teils widersprüchlichen Angaben über ein angeblich gegen Gaebel persönlich eröffnetes Insolvenzverfahren, welches tatsächlich nur die CourtTech GmbH & Co. KG betraf.

Verlauf des Verfahrens und Einstellung

Das Verfahren wurde im Mai 2020 zunächst vorläufig eingestellt, ohne dass Gaebel darüber informiert wurde. Erst im März 2021 teilte ihm die Staatsanwaltschaft mit, dass das Ermittlungsverfahren weiterhin anhängig sei; nach einer anwaltlichen Stellungnahme folgte im Mai 2021 die endgültige Einstellung.

 

Aus Sicht von Gaebel wirft dieses Vorgehen insbesondere im Zusammenhang mit der Handhabung weiterer Insolvenzbezogener Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Fragen auf.

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Verfahren bei der Staatsanwaltschaft (Az 650 Js 5071 22) gegen den Insolvenzverwalter wegen Untreue

 

Gaebel versuchte weiterhin, seine steuerlich relevanten Unterlagen zu erhalten, da ihn das Finanzamt Traunstein zur Abgabe von Steuererklärungen aufforderte und finanzielle Nachteile durch Verzugszuschläge entstanden.

 

Als er im Dezember 2021 eine Zusammenfassung der Vorgänge bei der Staatsanwaltschaft einreichte, wurde dies als Strafanzeige aufgenommen. Bereits eine Woche später wurde das Verfahren jedoch mit der Begründung eingestellt, es bestehe kein ausreichender Anfangsverdacht.

Mangel an umfassenden Ermittlungen

Bei der Akteneinsicht fiel auf, dass die Ermittlungsakte fast ausschließlich aus den von Gaebel bereitgestellten Unterlagen bestand und keinerlei weitere Maßnahmen ergriffen wurden. Weder die BaFin noch die Polizei wurden mit weiterführenden Untersuchungen beauftragt.

 

Eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft München wurde im April 2022 abgelehnt, wobei die Begründung der Staatsanwaltschaft Traunstein lediglich bestätigt wurde. 

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Verfahren bei der Staatsanwaltschaft (640 Js  11404 / 24) wegen Verleumdung und falsche Verdächtigung zum Nachteil des Herrn K.

 

Im Zentrum des Verfahrens steht eine E-Mail von Gaebel an das Landgericht, in der er das Verhalten seines ehemaligen Anwalts RA K. als potenziell betrügerisch einstufte. Diese Äußerung führte zu einer Anzeige wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung. Hintergrund der Auseinandersetzung waren zwei Beschlüsse zum selben Honorarforderungskomplex.

 

Polizeiliche Ermittlungen und Einstellung des Verfahrens

Die Strafanzeige mündete in eine Ermittlung der Polizeiinspektion Grassau. Der zuständige Polizeihauptkommissar vermutete zwei separate Honorarforderungen, wobei er Gaebel warnte, einen Rechtsanwalt öffentlich als „Betrüger“ zu bezeichnen.

 

Letztlich stellte die Staatsanwaltschaft Traunstein das Verfahren gemäß §§ 374, 376 StPO ein, da kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestand.

🔎 Mehr Informationen zu diesem Verfahren gibt es hier ➡️

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