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Das Finanzamt und der Verlust aller privaten und geschäftlichen Unterlagen – Ein unlösbares Problem?

Steuerunterlagen

​​Gaebel geriet in einen jahrelangen Konflikt mit dem Finanzamt, nachdem sämtliche Unterlagen verloren gegangen waren. Unzählige Schreiben, Zwangsgeldandrohungen und widersprüchliche Bescheide prägten den Ablauf. Trotz anwaltlicher Beratung, Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft sowie Gesprächen mit dem Bürgerbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung und EU-Abgeordneten fand sich keine Lösung.

Nach einem weiteren Schreiben an den Leiter des Finanzamtes Traunstein wurde Gaebel in einem Antwortschreiben mitgeteilt📜: "Die Umstände, dass Sie keinen Zugang zu verschiedenen Unterlagen, die möglicher Weise für die Besteuerung Ihrer Person und der Firmen, an denen Sie beteiligt sind, von Bedeutung sind, sind hier bekannt. Sie haben diese bereits mehrfach vorgetragen. Das Finanzamt und das Bayer. Landesamt für Steuern haben hierzu im Rahmen der Antworten auf Ihre zahlrei­chen Beschwerden und Anfragen ausführlich und erschöpfend Stellung genommen."

 

Trotz dieser ausführlichen Korrespondenz konnte innerhalb eines Zeitraums von knapp fünf Jahren noch keine Lösung gefunden werden.

Tatsächlich wurden sämtliche in diesem Zusammenhang relevanten Steuererklärungen durch das Finanzamt bis heute geschätzt, wobei zum Teil Sicherheits-, Verspätungs- und Säumniszuschläge immer zu Lasten von Gaebel erhoben wurden.

Die Einsprüche von Gaebel zu den verschiedenen Steuerbescheiden wurden teilweise über Jahre nicht bearbeitet und schließlich alle am 24.10.2024 zurückgewiesen.

Die verzweifelten Versuche von Gaebel Steuererklärungen zu erstellen

 

Neben Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft suchte Gaebel das Gespräch mit verschiedenen Steueranwälten. Doch sobald die ganze Komplexität der Angelegenheit deutlich wurde, war niemand bereit, den Fall zu übernehmen. Ein Partner einer renommierten Berliner Kanzlei sagte sinngemäß, es sei „zu komplex“ und könne nur noch auf einem „diplomatischen Weg“ gelöst werden. Infolgedessen bemühte sich Gaebel um Kontakte zu Personen und Stellen, die bei einer Lösung helfen könnten.

 

Bürgerbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung

Nachdem Gaebel sich an den Bürgerbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung wandte, befasste dieser sich intensiv mit dem Fall. Trotz einer erteilten Vollmacht und mehrfacher Gespräche konnte der Bürgerbeauftragte aber ebenfalls nichts ausrichten und wünschte letztlich nur alles Gute für die Zukunft.

Mitglieder des Europaparlaments

Daraufhin schrieb Gaebel mehrere Institutionen an, unter anderem das Büro der Europaabgeordneten Monika Hohlmeier. Geantwortet hat jedoch das Büro von Prof. Dr. Angelika Niebler, MdEP. Man riet ihm zunächst, sich an „SOLVIT“ zu wenden, einen europäischen Dienst für grenzüberschreitende Verwaltungsprobleme. Nachdem klar war, dass SOLVIT nicht zuständig ist, erbat Gaebel weitere Unterstützung, bekam jedoch lediglich den Hinweis, das Justizministerium zu kontaktieren, da sein Anliegen ihre Kapazitäten übersteige.

Auch Gespräche mit anderen Non-Profit-Organisationen führten zu keinem Ergebnis. Trotz zum Teil umfangreicher Gespräche erhielt Gaebel stets die Rückmeldung, dass sein Anliegen zu komplex sei, um es zu übernehmen.

Steuererklärungen im Einzelnen

Umsatzsteuer für Gaebel 2018 und 2019

Gaebel hat für seine Tätigkeiten ein Gewerbe angemeldet, für das Umsatzsteuererklärungen und Einnahmenüberschussrechnungen für die Jahre 2018 und 2019 abzugeben waren.

Im Februar 2021 wurde zunächst ein Zwangsgeld verhängt, da die Erklärungen für 2019 nicht fristgerecht eingereicht waren. Daraufhin erfolgte ein Einspruch, worauf das Finanzamt wenige Wochen später das Zwangsgeld zurückgezogen hat.

Ab Ende 2021 richtete sich das Finanzamt erneut mit diversen Aufforderungen zur Abgabe der Steuererklärungen an ihn, ohne dabei auf die frühere Korrespondenz einzugehen. Im Januar 2022 wandte Gaebel sich deshalb direkt an die Leitung des Finanzamtes. Im Februar 2022 kam als Antwort lediglich der Hinweis auf die grundsätzliche Abgabepflicht, ohne jedoch auf die geschilderten Probleme zu reagieren.

Im Anschluss erließ das Finanzamt die Umsatzsteuerbescheide für 2018 und 2019 auf geschätzter Basis. Für 2018 wurde ein Sicherheitszuschlag von 11 % erhoben und zusätzlich Verspätungszuschläge festgesetzt. Für 2019 wurde zwar kein Sicherheitszuschlag, jedoch erneut Verspätungs- und Säumniszuschläge angesetzt. Insgesamt entstand Gaebel ein Schaden von 4.145 Euro📜.

Die von Gaebel eingelegten Widersprüche gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2018 und 2019 wurde in einer Einspruchsentscheidung vom 24.10.2024 als unzulässig verworfen📜

Einkommenssteuer 2014 für Gaebel 

 

Am 22.10.2019 ging ein neuer Einkommenssteuer Bescheid für das Steuerjahr 2014 ein, der den ursprünglichen Bescheid vom 15.06.2016 abänderte. In diesem neuen Bescheid wurde eine zusätzliche Einkommensteuer-Nachzahlung von 90.440 € zuzüglich 18.984 € Zinsen festgesetzt. Nach mehreren Einsprüchen und umfangreichem Schriftwechsel mit dem Finanzamt, inklusive einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung gegen alle Konten von Markus Gaebel, erließ das Finanzamt am 30.04.2024 einen vollständigen Erlass der Einkommensteuer 2014. Im Vorfeld dieses Erlasses wurde von Markus Gaebel sein Einspruch zurückgezogen. Die Angelegenheit zur Einkommenssteuer 2014 galt für Gaebel als abgeschlossen.

Trotz des Abschlusses dieses Vorgangs erging am 24.10.2024 eine Einspruchsentscheidung zur Einkommenssteuer 2014📜, in der der bereits von Gaebel zurückgenommene Einspruch als unbegründet zurückgewiesen wurde.

Einkommenssteuer 2018 & 2019 für Gaebel

 

Die Einkommensteuererklärungen für 2018 und 2019 wurden vom Finanzamt geschätzt und auf null festgesetzt. Obwohl sich daraus für Markus Gabel finanzielle Nachteile ergaben, akzeptierte er den Bescheid für das Jahr 2018.

Gegen den Bescheid für 2019 legte Gaebel jedoch Einspruch ein. Der Grund: Er hatte in diesem Jahr hohe private Anwaltskosten aufgrund von Zivilklagen seiner Mitgesellschafter sowie zusätzliche Ausgaben durch das Insolvenzverfahren. Außerdem gewährte er der CourtTech GmbH & Co. KG kurz vor Insolvenzantrag noch ein Darlehen von 69.000 €, das uneinbringlich blieb.

Insgesamt rechnet er daher mit einem fünfstelligen Verlust im Jahr 2019, der bisher weder steuerlich berücksichtigt noch als Verlustvortrag festgesetzt wurde.

Ebenfalls am 24.10.2024 erging eine Einspruchsentscheidung zur Einkommenssteuer 2019 📜, in der die Einsprüche als unbegründet abgewiesen wurden.

Steuererklärungen für die CourtTech Verwaltungs GmbH i.L

 

Für die CourtTech Verwaltungs GmbH wurde Markus Gaebel als Liquidator eingesetzt. Zwar hatte er das Insolvenzgericht schriftlich darüber informiert, dass er diese Funktion praktisch nicht ausüben könne, doch blieb dieser Hinweis seitens des Gerichts unbeachtet.

Daraufhin wiederholt sich jedes Jahr das gleiche Szenario: Das Finanzamt fordert die Abgabe der Erklärungen für die CourtTech Verwaltungs GmbH i.L., woraufhin Gaebel schriftlich darlegt, warum dies nicht möglich ist. Darauf folgt regelmäßig die Androhung eines Zwangsgeldes, das in einem Fall tatsächlich verhängt, später jedoch nach einem Einspruch wieder aufgehoben wurde. Gaebel erhielt sogar eine schriftliche Mitteilung mit einer Entschuldigung für die Aufforderung zur Steuererklärung📜 sowie der Information, dass keine weiteren Aufforderungen mehr ergehen würden.

 

Trotz dieses Schreibens wurde am 16.12.2024 die aktuell letzte Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung für 2023 unter Androhung eines Zwangsgeldes📜 versendet.

 

Bisher sind nur folgende Bescheide vom Finanzamt Traunstein hierzu erlassen worden:

  • Bescheid zum 31.12.2021 über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

  • Bescheid zum 31.12.2021 über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes

  • Bescheid für 2021 über Körperschaftssteuer

  • Bescheid für 2021 über den Gewerbesteuermessbetrag

  • Bescheid für 2023 über den Gewerbesteuermessbetrag​​​​

Bislang sind keine weiteren Bescheide für die CourtTech Verwaltungs GmbH i.L. ergangen, insbesondere nicht für die Jahre 2020 und 2022.

Steuererklärungen für die CourtTech GmbH & Co. KG als Gesellschafter

 

Die Situation bei den Steuererklärungen für die CourtTech GmbH & Co. KG als Gesellschafter ähnelt der bei der CourtTech Verwaltungs GmbH i.L.: Das Finanzamt fordert die Abgabe der Erklärungen, woraufhin Gaebel schriftlich erläutert, warum dies nicht möglich ist. Daraufhin erlässt das Finanzamt Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen. Der letzte Bescheid in diesem Zusammenhang wurde am 21.11.2022 für das Jahr 2021 erlassen.

Anmerkung

 

Aus Sicht von Gaebel haben sich im Umgang mit den Finanzbehörden mehrere auffällige Aspekte ergeben, die aus seiner Perspektive eine sachgerechte Bearbeitung in Frage stellen:

  • Oftmals keine Reaktion auf Schreiben
    Trotz mehrfacher schriftlicher Darlegung, warum die Abgabe der Steuererklärungen unmöglich ist, blieb eine inhaltliche Antwort seitens des Finanzamts aus. Wiederholt kamen seitens des Finanzamts Androhungen von Zwangsgeld, die später teils zurückgenommen und mit Entschuldigungen versehen wurden.

  • Widersprüchliche Bescheide
    In allen Fällen wurden Bescheide auf Grundlage geschätzter Daten seitens des Finanzamtes festgesetzt, allerdings mit unterschiedlichen Resultaten. Teilweise wurden Sicherheitszuschlägen, Versäumniszuschläge und Zinsen erhoben.

  • Zögerliche Bearbeitung von Einsprüchen
    Einsprüche blieben oft jahrelang unbeantwortet. Erst am 24. Oktober 2024 erhielt Markus Gaebel vom Finanzamt Entscheidungen zu all seinen Einsprüchen – selbst wenn diese zwischenzeitlich zurückgezogen worden waren.

 

Durch diese Abläufe der Eindruck, dass die Finanzbehörden mögliche Ermittlungsschritte und eine Klärung des Sachverhalts nicht aktiv vorantrieben da es ueber einen Zeitraum von fünf Jahren nicht möglich war, ein konstruktives Gespräch mit dem Finanzamt über Loesungen zu führen. Stattdessen kam es zu einer umfangreichen Korrespondenz mit über 100 Schreiben – aus seiner Sicht eine Verschwendung von Ressourcen.

Aktuelle Situation

 

Das Finanzamt zeigt nach wie vor, dass es eine klare Regelungen nicht treffen will. Trotz des dringenden Bedarfs an einer verbindlichen Lösung werden weiterhin Androhungen von Zwangsgeldern ausgesprochen. 

In einem aktuellen Schreiben von Markus Gaebel an das Finanzamt, mit der Bitte um Stellungnahme für diese Webseite, wurden drei Fragen an das Finanzamt gestellt:

1. Abweichende Begründungen:
Für dieselbe Steuernummer wurden in verschiedenen Jahren Entscheidungen mit unterschiedlichen Ergebnissen und Begründungen getroffen.

 

2. Einspruchsentscheidungen Oktober 2024:
Es wurden Einspruchsentscheidungen über nichtexistierende bzw. zurückgezogene Einsprüche erlassen.

3. CourtTech Verwaltungs GmbH:
Am 16.12.2024 wurde eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung für 2023 unter Androhung eines Zwangsgeldes erlassen, obwohl zuvor schriftlich zugesichert wurde, dass dies nicht mehr erfolgen würde.

Auf diese kritischen Punkte reagierte das Finanzamt📜 mit folgenden Antworten:

zu 1. Ihre Aussage ist zu unbestimmt

 

zu 2. Die Einsprüche existierten sehr wohl. Die Daten entnehmen Sie bitte den Entscheidungen.

 

zu 3. Sie sind weiterhin verpflichtet, Erklärungen abzugeben. Dies wurde Ihnen mehrfach mitgeteilt, z.B. im Schreiben des Finanzamts vom 02.08.2024.

Zusätzlich informierte das Finanzamt am 25.11.2024 darüber, dass bisher keine Erklärung für die CourtTech Verwaltungs GmbH für 2022 eingereicht wurde.

 

Wie sich das Verfahren diesbezüglich weiterentwickelt, bleibt abzuwarten. Sie werden auf dem Laufenden gehalten. 

März 2025 - Zwangsgeldbescheid:

Aktuell wurde ein Zwangsgeld gegen die CourtTech Verwaltungs GmbH i. L. über 400 Euro festgesetzt, da Steuererklärungen weiterhin nicht eingereicht werden konnten.

Anfang April 2025 - Einspruch gegen den Zwangsgeldbescheid:

Seit fünf Jahren wird Gaebel der Zugang zu den Unterlagen der CourtTech Verwaltungs GmbH (i. L.) verweigert – unter anderem durch die rechtswidrige Übertragung seines privaten E-Mail-Kontos an einen Wettbewerber. Trotz zahlreicher Bemühungen seinerseits und intensiver Kommunikation mit dem Finanzamt beginnen bei jeder Steuererklärung die Gespräche erneut bei null, obwohl die Situation bekannt ist und sich an der Ausgangslage nichts geändert hat.

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